WertermittlungsKontor

Sachlichkeit & Unabhängigkeit  - ist unser Anliegen

Grundsätze der Gutachtertätigkeit


Qualität

Vollständigkeit, Begründetheit und Nachvollziehbarkeit sind die zentralen formalen Anforderungen an ein Wertgutachten. An ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ist deshalb die Forderung zu stellen, dass

  • alle wertbildenden Parameter dargestellt,
  • die Quellen, d. h. wie und wo die Werte erhoben wurden,

offengelegt und sämtliche getroffenen Ansätze entsprechend begründet werden.
Nur so wird das Gutachten für den Adressaten transparent und nachvollziehbar und schafft letztendlich eine erhöhte Akzeptanz. 


Effizienz

Sobald wir einen Auftrag annehmen und Sie alle versprochenen und notwendigen Unterlagen in erforderlicher Qualität geliefert haben, können Sie sich auf unsere Bemühungen zur schnellen Erledigung Ihres Anliegens verlassen. Die meisten Wartezeiten ergeben sich tatsächlich aus mangelnden oder fehlenden Unterlagen.
Da können Sie als Auftraggeber entscheidend mitwirken!


Faire Preise

Alle Dienstleistungen mit einer entsprechenden Qualität - zuzüglich der persönlichen Bemühungen des Dienstleisters, seine Arbeit auch verständlich zu vermitteln - haben einen entsprechenden Preis.

Wir liquidieren nach der Kostentabelle, die unter "Unser Angebot" dargestellt ist, besprechen aber auch - nach erster Objektanalyse - gerne mit Ihnen einen adäquaten Festpreis.


Faktische Bewertungsgrundsätze

Text in enger Anlehnung an: "Ermittlung des Verkehrswertes (Marktwertes) von Grundstücken und des Wertes baulicher Anlagen von Dipl.-Ing. Peter Holzner  und Dipl.-Kfm. Ulrich Renner in der 29. Auflage"

Neben den in den oben niedergelegten allgemeinen Wertermittlungsgrundsätzen, haben sich in der Praxis auch faktische Bewertungsgrundsätze heraus gebildet: Es handelt sich um einen Katalog von Anforderungen, die nach allgemeiner Geschäftsauffassung u. a. erfüllt sein müssen, damit ein Gutachten sachgerecht und aussagekräftig ist.


Formale Grundsätze

Vollständigkeit, Begründetheit und Nachvollziehbarkeit sind die zentralen formalen Anforderungen an ein Wertgutachten.
Das Geschäftsleben ist zunehmend von der Forderung nach schneller Bearbeitung einzelner Probleme und von kurzfristigen Entscheidungsprozessen geprägt. Die modernen elektronischen Hilfsmittel (Computer, Fax, E-Mail, Internet) bringen hier nur scheinbare Erleichterung in administrativen Bereichen.
Die Forderung nach kurzfristiger Erstellung von Wertgutachten ist zumindest bei denjenigen Auftraggebern erkennbar, die für ihre Entscheidungen selbst an kurze Fristen gebunden sind. Wenn allerdings nicht nur die Richtigkeit des ermittelten Verkehrswerts, sondern auch die sorgfältige Erarbeitung nachvollziehbarer Bewertungsgrundlagen die wesentlichen Beurteilungskriterien für die Qualität eines Gutachtens darstellen, besteht die Gefahr, dass sich ein zu eng gefasster zeitlicher Rahmen zur Erstellung des Gutachtens zu Lasten der vorher genannten formalen Grundsätze auswirkt.

Bei EDV-gestützten „Formulargutachten" beispielsweise wird zwar der Anspruch auf Vollständigkeit durch entsprechend konzipierte „Masken" erfüllt, die Nachvollziehbarkeit der angesetzten Werte sowie deren Begründungen fehlen aber in vielen Fällen völlig.

An ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ist deshalb die Forderung zu stellen

  • dass alle wertbildenden Parameter dargestellt, die Quellen, d. h. wie und wo die Werte erhoben wurden, offengelegt
  • und sämtliche getroffenen Ansätze entsprechend begründet werden. 

Nur so wird das Gutachten für den Adressaten transparent und nachvollziehbar und schafft letztendlich eine erhöhte Akzeptanz beim Auftraggeber. 

Das Argument, eine zunehmende Detailliertheit führe zu einem höheren Maß an Angriffsfläche und gegebenenfalls Kritik, mag vielleicht vordergründig überzeugen, ist aber letztendlich nicht sachlich begründet.


Fachliche Grundlagen

Neben der Kenntnis der in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen niedergelegten Methodik und der langjährigen Berufserfahrung im Immobilienbereich erfordert die Sachverständigentätigkeit als interdisziplinäre Tätigkeit zwischen den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Vermessungswesen, Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften zumindest theoretische Grundkenntnisse in nachstehenden Bereichen:


Ethische Grundsätze
Für den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind die moralischen Grundsätze, die sein Handeln bestimmen sollen, in den Sachverständigenordnungen der Industrie und Handelskammern verankert; die Wesentlichsten sind:

  • die Unabhängigkeit
  • die Unparteilichkeit und
  • die Verschwiegenheit.

Diese Regeln müssen in gleicher Weise für jeden Verfasser von Verkehrswertgutachten gelten, der sich für das betreffende Spezialgebiet mit Außenwirkung als sachverständig darstellt.


Die Unabhängigkeit eines Sachverständigen und damit die Aussagekraft seines Gutachtens wird unabhängig von dessen inhaltlicher Qualität regel-mäßig in Zweifel gezogen werden, wenn zwischen ihm und dem Auftraggeber eine weitere geschäftliche Beziehung. Solche Ausgangssituationen sind strikt zu vermeiden, in letzter Konsequenz lässt sich dies nur durch Ablehnung des Bewertungsauftrages erreichen.
Zur Unparteilich­keit gehört es auch, dass der Sachverständige sein Gutachten frei von Weisungen Dritter zu erstellen hat.

Letztendlich zählt auch die Verschwiegenheit zu den wesentlichen Anforderungen, die an den Sachverständigen zu stellen sind. 

Weder Informationen über das Tätigwerden in einem konkreten Bewertungsfall noch die Ergebnisse der Wertermittlung dürfen Dritten zugänglich gemacht werden.