WertermittlungsKontor

Sachlichkeit & Unabhängigkeit  - ist unser Anliegen


Wann ist ein Gutachten (nach § 194 BauGB) notwendig

Scheidung mit Gerichtsbeteiligung

Manche Scheidungen verlaufen alles andere als einvernehmlich. Und auch jeder Cent und damit das gemeinsame Immobilieneigentum ist umstritten.

In solchen Fällen ist ein ein Gutachten nach § 194 BauGB eines zertifizierten Sachverständigen (Erklärung auf der Startseite) oder eines amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erforderlich.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Das Gleiche wie bei der Scheidung gilt, wenn es um die Erbengemeinschaft geht. Auch dann muss das Gutachten rechtsverbindlich sein.

Die Immobilie wird zwangsversteigert

Bei einer Zwangsversteigerung einer Immobilie ist zusätzlich ein gerichtlich beglaubigtes ausführliches Gutachten erforderlich.

Allerdings wird in diesem Fall das zuständige Bezirksgericht die Erstellung des Gutachtens beauftragen, nicht der Grundstückseigentümer oder die Bank, die die Zwangsversteigerung durchführt.

Erbschafts- oder die Schenkungssteuer

Wer Vermögen erbt oder anderweitig erhält, zahlt Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Sind auch Immobilien Teil der Steuerbemessung kann es vorkommen, dass der Immobilienwert vom Finanzamt zu hoch angesetzt wird. Dann kann eine Expertenmeinung Abhilfe schaffen. Dies ist ein Bereich, den wir ausdrücklich NICHT bearbeiten!